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Plenarrede

Dr. Ute Eiling-Hütig redet zur Erwachsenenbildung

19.04.2023 | Bayerischer Landtag

Im Laufe der gestrigen Plenarrede kam es zum Themenschwerpunkt Erwachsenenbildung, einem Steckenpferd der Stimmkreisabgeordneten Dr. Ute Eiling-Hütig.
Die komplette Rede finden Sie zum Anhören unter folgendem Link:

www1.bayern.landtag.de/player/index.html

Die komplette Rede zum Nachlesen zur Info:

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Um die Erwachsenenbildung für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen, hatten wir – CSU, FREIE WÄHLER, GRÜNE und SPD – im Jahr 2018, in der letzten Legislaturperiode, ein neues Erwachsenenbildungsförderungsgesetz auf den Weg gebracht. Kernziel war damals der Erhalt und der Ausbau leistungsfähiger Einrichtungen unterschiedlicher Träger der Erwachsenenbildung.

Das ist uns auch gelungen mit diesem neuen Gesetz: lebenslanges Lernen als Chance für alle Menschen zu verbessern. Doch dann kam Corona und brachte neben den bekannten Problemen vor allen Dingen im praktischen Bereich enorme Probleme für die Erwachsenenbildung, vor allem im finanziellen Bereich. Darauf haben wir gleich mit Rettungsschirmen reagiert und haben diese coronabedingten Verwerfungen bei der Ausreichung der Fördermittel an die Förderempfänger ausgeglichen. Wir mussten dann aber sehr schnell feststellen, dass das allein nicht ausreicht; denn die coronabedingten massiven Kontingentverschiebungen zwischen den Förderempfängern konn-ten dadurch zwar abgemildert, jedoch nicht in Gänze behoben werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich deshalb sehr gefreut, dass wir uns wieder fraktionsübergreifend sehr schnell darauf verständigt haben, die Bemessungsgrundlage der institutionellen Förderung zu überdenken, um bereits im Anschluss an die Übergangsbestimmungen eine nachhaltige, zukunftsträchtige und an den Zielen des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes – EbFöG – orientierte Förderung zu erreichen.

Also, um bereits im Anschluss an die Übergangsbestimmungen eine nachhaltige, zukunftsträchtige und an den Zielen des Bayerischen EbFöG orientierte Förderung zu erreichen, gilt das dann eben ab dem 01.01.2026. Wie Sie wissen, verpflichtet uns das Bayerische EbFöG, in der Erwachsenenbildung für ein breites, plurales Bildungsangebot zu sorgen, und zwar bedarfsgerecht, flächen-deckend und niederschwellig. Corona hat uns aber wie in einem Brennglas gezeigt, dass wir diese Ziele nur dann erreichen können, wenn die Bildungsangebote der un-terschiedlichen Träger in allen Regionen Bayerns vorhanden und die zugehörigen Einrichtungen kompetent und kontinuierlich tätig werden können. Das wollen wir mit diesem interfraktionellen Gesetzentwurf sicherstellen. Deshalb soll nach dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen ein Sockelbetrag für die Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung in Höhe von 100.000 Euro beibehalten werden. Dieser soll insbesondere kleineren Trägern helfen, die Arbeitsfähigkeit zu sichern.Für den Hauptteil der Fördermittel soll es auch in Zukunft, wie gehabt, eine Kontingen-tierung geben. Dazu haben wir aber den Leistungsbegriff erweitert. Die Variablen, nach denen sich das Kontingent für das der jeweiligen Bildungsveranstaltung folgende übernächste Förderjahr bemisst, sollen nicht mehr wie bisher die Teilnehmerdoppelstunden sein, sondern mit unterschiedlicher Gewichtung anteilig die Zahl der Teilnehmenden, die Zahl der Doppelstunden und die Zahl der Veranstaltungen selbst. Künftig werden 40 % der institutionellen Förderung an den Doppelstunden bemessen, 30 % an den Teilnehmenden, 30 % an den Veranstaltungen. Das heißt, Doppelstunde und Teilnehmer werden allein gewichtet, und damit wird die Zahl der Teilnehmer deutlich besser hervorgehoben. Diese Kontingentierung soll ab dem 01.01.2026 dokumentationssicher und überprüfbar nachgewiesen werden. Das wird schon jetzt statistisch erhoben, wird also keinen größeren Aufwand für die Träger bedeuten. Eines ist uns ganz wichtig gewesen: Diese neue Gewichtung der Förderkriterien rückt besonders die Zahl der Teilnehmer in den Mittelpunkt. Dadurch möchten wir kreative neue Veranstaltungsformate fördern, mit neuen Themen bildungsfernere Gesellschaftsschichten erreichen und so für die Erwachsenenbildung gewinnen. Das Thema Grundbildung wird uns immer wieder fordern. Das Wichtigste – ich glaube, das kann ich für die ganze interfraktionelle Arbeitsgruppe sagen – ist: Wir wollen allen Menschen Chancen bieten, lebenslang zu lernen.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erwarten, dass die in unserem Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen, die wir in engem Austausch mit den Trägern der Erwachsenenbildung erarbeitet haben, die Pluralität der Erwachsenenbildung in Bayern dauerhaft sichern werden. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für die gute und konstruktive interfraktionelle Zusammenarbeit und freue mich sehr auf die weitere Beratung im federführenden Ausschuss für Bildung und Kultus.

Abgeordnetenbüro Dr. Ute Eiling-Hütig

Wielinger Straße 16
82340 Feldafing
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