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Aktuelles

18.02.2020

Neue bayerische Gigabitrichtlinie

Hohe Förderung für Kommunen im ländlichen Raum

„Durch die neue bayerische Gigabitrichtlinie, die die Staatsregierung bei der EU-Kommission nach über zweieinhalb Jahren intensiver Verhandlungen erkämpft hat, erhalten auch die Kommunen im Landkreis Starnberg eine hohe Förderung beim Breitbandausbau“, gibt die CSU-Landtagsabgeordnete Dr. Ute Eiling-Hütig bekannt.

Der Freistaat fördere mit der Gigabitrichtlinie ausschließlich zukunftssichere Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude, sagte die Abgeordnete: „Von der neuen Förderung sollen vor allem gewerblich genutzte Anschlüsse profitieren, sofern diesen aktuell oder durch eigenwirtschaftlichen Ausbau noch keine gigabitfähige Anbindung zur Verfügung steht. Auch Privathaushalte können profitieren. Nicht gefördert werden Bereiche, die bereits gigabitfähig versorgt sind oder in denen zwei oder mehr Infrastrukturinhaber im Wettbewerb stehen. Die künftige Gigabitförderung orientiert sich an der Zugehörigkeit der Kommunen zu den Gebietskategorien im Landesentwicklungsprogramm“.

Fördersatz von 90 % für Kommunen im ländlichen Raum

Für Kommunen im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) gilt ein Fördersatz von 90 %, für Kommunen in Ballungsgebieten (sog. Verdichtungsraum), die zudem nicht dem RmbH angehören, gilt ein Fördersatz von 80 %.

Förderhöchstbeträge

Die Förderhöchstbeträge werden in Abhängigkeit der Anzahl der im Rahmen des Förderprojekts zu versorgenden Adressen gewährt:

  • 2.500 Euro pro Adresse für Kommunen im Verdichtungsraum außerhalb der RmbH
  • 5.000 Euro je Adresse für Kommunen im ländlichen Raum außerhalb des RmbH,
  • 6.000 Euro je Adresse für Kommunen im RmbH,
  • 9.000 Euro je Adresse zusätzlich in „weißen NGA Flecken“
  • Bei interkommunaler Zusammenarbeit wird pro gefördert ausgebauter Adresse ein Bonus von 1000 Euro gewährt, insgesamt jedoch nicht mehr als 50.000 Euro je beteiligter Kommune.
Maximale Förderung von Kommunen im ländlichen Raum bei 6 Mio. Euro
„Insgesamt“, so Ute Eiling-Hütig weiter, „können über alle Förderprojekte einer Kommune maximal 8 Mio. Euro von Kommunen im RmbH, 6 Mio. Euro von Kommunen im ländlichen Raum und 3 Mio. Euro von Kommunen im Verdichtungsraum abgerufen werden.“
 
In Fällen, in denen der kommunale Eigenanteil größer als 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre sei, werde der darüber liegende Anteil zu 90 % gefördert. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % verbleibe stets bei der Kommune, die Maximalbeträge je Kommune seien auch insgesamt die Obergrenze.
 
95,3 % der bayerischen Haushalte sind mit mindestens 30 Mbit/s versorgt
Eiling-Hütig betonte, dass Bayern beim flächendeckenden Gigabitausbau auf einem guten Weg sei: „Seit Ende 2013 wurden durch Freistaat, Kommunen und Kommunikationsunternehmen mehr als 2,3 Millionen unversorgte Haushalte erstmals an das schnelle Internet angeschlossen. 95,3 % der bayerischen Haushalte haben mindestens 30 Mbit/s. Damit belegt Bayern im Ländervergleich einen der Spitzenplätze.“
 
Dabei sei sehr erfreulich, so die Abgeordnete weiter, dass der Breitbandausbau im ländlichen Raum sehr gut vorangekommen sei: „Seit Ende 2013 hat sich hier die Versorgung von 27,1 % der Haushalte auf 88,7 % verbessert, eine Steigerung von über 61 Prozent“.
 
„Die Breitbandmanager werden die Gemeinden ab April 2020 über die neue Gigabitrichtlinie informieren und in den Verfahren begleiten. Die aktuell laufenden Förderverfahren nach der Breitbandrichtlinie können noch bis Ende 2020 zum Abschluss gebracht werden“, erläuterte Ute Eiling-Hütig: „Förderanträge nach der Breitbandrichtlinie müssen dabei bis Ende September 2020 bei den zuständigen Bezirksregierungen eingegangen sein. Ein Einstieg in das Verfahren ist noch bis 31. März 2020 möglich. Ich hoffe, dass die Gemeinden im Landkreis Starnberg, die diese Förderung erhalten können, bis dahin einen Antrag stellen werden.“