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Aktuelles

04.06.2021

Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung ist stark gestiegen auf 61 Prozent

Im Öffentlichen Dienst wurden für Frauen viele Verbesserungen erreicht. Es gilt nun, sie fortzusetzen! Denn der öffentliche Dienst hat auch bei der Gleichstellung eine Vorbildfunktion!

Der Frauenanteil in der öffentlichen Verwaltung in Bayern ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen und liegt nun bei 60,9 Prozent (1999: 51,4 Prozent) – das bedeutet konkret, dass heute dort 16.784 Frauen mehr beschäftigt sind als noch 1999. Das ist das zentrale Ergebnis des 6. Berichts über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Als Vorsitzende der AG Frauen der CSU-Landtagsfraktion freue ich mich sehr über diese Entwicklung, denn sie zeigt, dass der Staat für Frauen als Arbeitergeber weiter an Attraktivität gewonnen hat!

Der Bericht zeigt außerdem, dass der Frauenanteil in den verschiedenen Bereichen sehr unterschiedlich ist: So sind im Schulbereich mit 72 Prozent deutlich mehr Frauen als Männer beschäftigt. Im Polizeibereich ist der Anteil der Frauen zwar ebenfalls stark gestiegen, beträgt aber lediglich  25 Prozent.

Wir brauchen mehr Frauen in Führungspositionen!

Erfreulicherweise nehmen auch immer mehr Frauen ressortübergreifend eine Führungsposition ein (45,5 Prozent; 2014: 37,4 Prozent). Innerhalb der Führungspositionen nimmt der Frauenanteil allerdings mit steigender Führungsebene ab. Eine zentrale Ursache dafür ist der wesentlich geringere Anteil von Teilzeitkräften an Führungspositionen. Davon sind Frauen besonders betroffen, denn  mehr als jede zweite Frau (57,6 Prozent) ist im Öffentlichen Dienst in Teilzeit beschäftigt.

Hier gibt es also noch immer großen Nachholbedarf. Deshalb appelliere ich an alle Frauen, sich auch für Führungspositionen zu bewerben!

In 85 Prozent der Dienststellen gibt es Gleichstellungsbeauftragte

Positiv ist die Entwicklung bei den Gleichstellungsbeauftragten, die die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes fördern und überwachen und die Beschäftigten in Einzelfällen beraten und unterstützen. Die Position wurde mittlerweile in 85,5 Prozent (2014: 81,7 Prozent) der verpflichteten Dienststellen des Freistaates Bayern bestellt. Von den befragten Bezirken, Landkreisen und kreisfreien Gemeinden kommen jetzt alle ihrer Verpflichtung nach.

Um das Thema der Gleichstellung weiter voranzutreiben, findet bereits im Herbst im ÖD-Ausschuss eine Anhörung zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz statt.