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Aktuelles

12.08.2021

EU-Innenstadt-Förderinitiative

zusätzliches Geld für lebendige und starke Innenstädte

Für bayerische Innenstädte gibt es positive Nachrichten: Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr stellt einmalig 36 Millionen Euro der Europäischen Union für die Wiederbelebung der bayerischen Innenstädte bereit.

Diese Mittel entstammen dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union. Durch den Einsatz des StMB wurde es ermöglicht, dass auch die bayerischen Städte und Gemeinden ebenfalls von diesen finanziellen Mitteln profitieren.

Antragsberechtigt sind und gefördert werden können Städte und Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern, oder Orte mit zentralörtlicher Funktion, die mindestens die Funktion eines Mittelszentrums innehaben. Auch Gemeinden mit geringerer Einwohnerzahl haben regelmäßig die Möglichkeit von den übrigen Programmen der Städtebauförderung Unterstützung zu erhalten.

Exklusiv gefördert werden städtebauliche Innenstadtmanagementleistungen und die Erstellung eines digitalen Zwillings der Innenstädte.
Auch gefördert werden
- städtebauliche Konzepte, Fachkonzepte und Gutachten
- bauliche, investitionsvorbereitende und -begleitende Kleinmaßnahmen
- Erstellung eines digitalen Leerstandskatasters
- vorübergehende Anmietung leerstehender Räumlichkeiten durch Kommunen
- Studien, Konzepte, Vorhabenentwicklungen zur Wiedernutzbarmachung leerstehender Geschäftsflächen, Gebäudeteile oder Gebäude
- bauliche Investitionen für Zwischennutzungen

Für die Förderung der Innenstädte ist ein aufeinander abgestimmtes Bündel mehrerer Einzelmaßnahmen, wobei das Maßnahmenbündel einer Gemeinde mindestens Ausgaben in Höhe von 250.000 Euro beinhalten soll.

Der Fördersatz ist einheitlich in Höhe von 90 Prozent, Ausgaben sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenso rückwirkend ab dem 1. April 2021 förderbar.


Voraussetzungen einer Bewerbung:

- bayerische Städte und Gemeinden haben bis 30. September 2021 Zeit, ihr Interesse bei örtlich zuständigen Bezirksregierungen, Sachgebiet Städtebau bzw. Städtebauförderung zu bekunden und einzureichen
- es werden Förderungsmaßnahmen ergriffen, die am besten zu den Zielen der EU-Innenstadt-Förderinitiative passen
- bewerben können sich auch Gemeinden, die nicht in der Städtebauförderung bereits gefördert werden

Bewerbungsformulare und weitere Informationen finden sie unter: www.innenstaedte-beleben.bay-ern.de/eu-initiative

Aufgrund von EU-Vorhaben müssen Fördermaßnahmen bis 30. Juni 2021 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein.