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Sonderfonds für die Kultur

23.06.2021

Der Bund unterstützt mit 2,5 Milliarden Euro die Planbarkeit und Wiederaufnahme von Kulturveranstaltungen. Kunstminister Bernd Sibler begrüßt das Vorhaben des Bundes, das sich auf die Bausteine der Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere und Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen sützt.

Bayerisches Staatsministerium für
Wissenschaft und Kunst
PRESSESTELLE

PRESSEMITTEILUNG 130/2021 15. Juni 2021

„Wichtige Impulse für das Wiederaufblühen der Kultur“: Registrierung für Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen startet heute

2,5 Milliarden Euro zur besseren Planbarkeit von Kulturveranstaltungen – Kunstminister Bernd Sibler ermuntert zur Nutzung der Förder- und Hilfsprogramme


MÜNCHEN. „Ab heute können sich Kulturveranstalterinnen und -veranstalter für
Hilfen aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registrieren. Mit einem Gesamtvolumen von 2,5 Milliarden Euro unterstützt der Bund die
Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen und senkt damit das
wirtschaftliche Risiko für Kunst- und Kulturschaffende deutlich“, gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt.

„Vom Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen erwarte ich mir zusätzliche wichtige Impulse für das Wiederaufblühen der Kultur in Bayern und speziell für unseren Kultursommer ‚Bayern spielt‘ von Ende Juni bis Ende
September 2021. Zusammen mit einem breiten Flächenangebot, verteilt über ganz Bayern, der Bereitstellung zusätzlicher Mittel aus unseren regulären
Förderprogrammen und dem Sonderfonds des Bundes schaffen wir echte Perspektiven und Planungssicherheit für kulturreiche Monate, die vor uns liegen.
Ich ermuntere alle Kulturveranstalterinnen und -veranstalter, sich über die
Fördermöglichkeiten zu informieren und sich für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zu registrieren.“

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wurde mit den Ländern
gemeinsam aufgesetzt und geht am 15. Juni 2021 mit einem Volumen von 2,5
Milliarden Euro an den Start. Der Vollzug in Bayern erfolgt durch die Regierungen.
Er bietet für Veranstaltungen zwei wichtige Bausteine:
- Zum einen eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die
unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit
reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit
bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis
zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.
- Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant
werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen
und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Nähere Informationen zur Registrierung für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen finden Sie hier: www.sonderfondskulturveranstaltungen.de

Informationen zum Kultursommer „Bayern spielt“ sind hier abrufbar:
https://www.bayernspielt.info/

Dr. Bianca Preis, stellv. Pressesprecherin, 089-2186-2862

Abgeordnetenbüro Dr. Ute Eiling-Hütig

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