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CSU-Fraktion unterstützt Sanierung von Wasserleitungen auch nach 2021

08.07.2020

RZWas-Härtefallförderung: CSU-Fraktion will Kommunen bei Sanierung von
Wasserleitungen auch nach 2021 unterstützen

Die CSU-Fraktion will auch künftig die Kommunen bei der Instandsetzung
von teils jahrzehntealten Trink- und Abwasseranlagen in Bayerns
Gemeinden unterstützen. Daher setzt sich die CSU-Fraktion per
Dringlichkeitsantrag gemeinsam mit dem Koalitionspartner FW dafür ein,
dass die Härtefallförderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu
wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) um vier Jahre verlängert und
gleichzeitig optimiert wird.

Dabei werden die Auszahlungen der Zuwendungen haushaltsabhängig auf 1
Million Euro je Gemeinde und Jahr gedeckelt. Insgesamt können bis zu 3
Millionen Euro für Projekte bei Verbundleitungen und Anlagensanierungen
beantragt werden. Die Härtefallschwellen für die Förderung bleiben unverändert,
jedoch werden künftig nur Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner unterstützt,
um die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bestmöglich in ländlichen und
in strukturschwachen Gebieten zu verteilen.

Dazu erklärt Eric Beißwenger, der umweltpolitische Sprecher der CSU-Fraktion:
„Die hervorragende Trinkwasserqualität ist maßgeblich für die Lebensqualität der
Menschen in Bayern. Um unsere Bürger vor unzumutbaren Kosten bei der
Sanierung bestehender Leitungssysteme zu schützen, fördert der Freistaat die
dafür zuständigen Gemeinden seit Anfang 2016 in besonderen Härtefällen: Mit
vollem Erfolg! Durch die sogenannte RZWas-Härtefallförderung konnten wir
bislang fast 15 Prozent unserer bayerischen Kommunen und Verbände bei der
Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen fördern und bei der Schaffung
leistungsfähiger Verbundstrukturen unterstützen.“

Alexander Flierl, der die optimierten Konditionen mit ausgearbeitet hat, erklärt:
„Die ursprünglich bis Ende 2021 befristete Förderrichtlinie wird nun auf Initiative
der Regierungsfraktionen um mindestens weitere vier Jahre fortgeführt und
ausgebaut. Wir wollen, dass der Erlass von neuen Förderbescheiden zügig
fortgesetzt werden kann. Nur so können wir unseren Gemeinden die nötige
Planungssicherheit für die Instandsetzung von Leitungen und Abwasserkanälen
geben und die Bürger von hohen Kostenbeteiligungen entlasten.“
Der Antrag wird am Donnerstag im Plenum des Landtags beschlossen.

Abgeordnetenbüro Dr. Ute Eiling-Hütig

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