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Vereinspauschale wird auch 2021 verdoppelt

Zahlreiche Ausnahmeregelungen für Übungsleiter

15.03.2021

„Der Freistaat Bayern wird auch in diesem Jahr seine Sportförderung auf hohem Niveau fortführen“, gibt die CSU-Landtagsabgeordnete Dr. Ute Eiling-Hütig bekannt: „Dazu gehört, dass die Verdopplung der Vereinspauschale von 20 auf 40 Mio. Euro fortgeführt wird. Ich freue mich sehr, dass diese massive Unterstützung unserer Vereine jetzt trotz der hohen staatlichen Ausgaben für die zahlreichen Corona-Hilfen beschlossen wurde. Denn damit demonstriert der Freistaat auch die große Bedeutung unserer Vereine“.

Wichtige Erleichterungen bei der Vereinspauschale 

Damit in diesen, auch für die Sportvereine sehr schwierigen Zeiten, möglichst viele Vereine die Vereinspauschale erhalten könnten, habe die Staatsregierung darüber hinaus wichtige Erleichterungen beschlossen“, so Ute Eiling-Hütig weiter: „So wird vorübergehend der Mindestanteil von 10 Prozent an jugendlichen Vereinsmitgliedern ausgesetzt. Außerdem können die Vereine beim Mindestbeitragsaufkommen wahlweise auch das Beitragsaufkommen des Jahres 2019 heranziehen. Sie haben damit die verlässliche Perspektive, dass die Förderung ohne zusätzlichen Aufwand bereits im Sommer dieses Jahres auf ihren Konten eingehen wird“. 

Zahlreiche Ausnahmeregelungen für Übungsleiter 

Da der Sportbetrieb sowie die Aus- und Fortbildungen im vergangenen Jahr wegen Corona längere Zeit ausgesetzt werden musste, seien nun bei der Antragstellung für die Vereinspauschale auch zahlreiche Ausnahmen zugelassen, erläuterte die Landtagsabgeordnete: „Damit wollen wir sicherstellen, dass die Vereine keine Nachteile erleiden. Darum sind seit dem letzten Stichtag abgelaufene Übungsleiterlizenzen weiterhin gültig. Außerdem sind auch alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter antragsberechtigt, die seit dem Stichtag im Vorjahr ihre Lizenz nicht mehr eingesetzt haben.“

Da durch den Ausfall im vergangenen Jahr einige Sportvereine die erforderliche Antragsgrenze nicht erreicht hätten, werde in diesem Jahr auch das für die Gewährung der Vereinspauschale erforderliche Basisbeitragsaufkommen auf 70 Prozent reduziert, sagte Ute Eiling-Hütig: „Auch damit möchten wir allen Ehrenamtlichen in unseren Sportvereinen zeigen, dass wir in diesen schwierigen Zeiten hinter ihnen stehen. Ich danke allen, die sich in unseren Sportvereinen im 5-Seen-Land engagieren, sehr herzlich für ihr vorbildliches Verhalten.“

Abgeordnetenbüro Dr. Ute Eiling-Hütig

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