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Plenarrede

Dr. Ute Eiling-Hütig redet zur Situation der Prostituierten in Bayern

19.04.2023 | Bayerischer Landtag

Im Laufe der gestrigen Plenarrede hielt die Starnberger Stimmkreisabgeordnete neben ihrer Plenarrede zum Erwachsenenbildungsförderungsgesetz auch eine weitere Rede zur Situation der Prositution in Bayern.
Die komplette Rede finden Sie zum Anhören unter folgendem Link:

www1.bayern.landtag.de/player/index.html

Die komplette Rede zum Nachlesen zur Info:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP fordert in ihrem Antrag I ein Ausführungsgesetz zum Prostituierten-schutzgesetz mit verbesserten Möglichkeiten für selbstständige Sexarbeitende zur gemeinsamen Anmietung von Räumlichkeiten. Städte mit über 50.000 Einwohnern sollen nicht mehr als 50 % ihrer Fläche als Sperrbezirk ausweisen dürfen. Bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Prostitutionsverbot in Sperrbezirken soll künftig lediglich eine Verwarnung erfolgen. Ich sage direkt: Das lehnen wir ab: denn die aktuelle Rechtslage, die zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands in kleinen Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern Prostitution grundsätzlich verbietet, ist absolut sinnvoll. Ebenfalls nach aktueller Rechtslage können die Regierungen aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse Ausnahmen in bestimmten kleinen Gemeinden regeln. Gleichzeitig können sie auch in großen Gemeinden in bestimmten Gebieten Sperrbezirke errichten. Die von der FDP ebenfalls geforderte Absenkung der Anforderung an Prostitutionsstätten ist aus polizeilicher Sicht nicht sinnvoll. Einerseits dienen diese Vorschriften ja gerade dem Schutz der dortigen Prostituierten. Andererseits könnte durch entsprechende Erleichterungen ein Einfallstor für Betreiber geschaffen werden, die sonst üblichen bzw. erforderlichen Anforderungen durch geschickte Ausgestaltung von Betriebsverhältnissen zu umgehen. Im Übrigen sollten für alle Betreiber von Prostitutionsstätten die gleichen Rahmenbedingungen gelten.

Die von der FDP in Antrag IV geforderte Studie zu den Auswirkungen des Verbots von Prostitution während des Corona-Lockdowns sowie zum Ausmaß der legalen und illegalen Prostitution in Bayern brauchen wir nicht, weil Daten zur legalen Prostitution bereits nach dem Prostituiertenschutzgesetz erhoben und auch beim Bayerischen Landesamt für Statistik eingesehen werden können. Erkenntnisse zur illegalen Prostitution können zum Beispiel der Polizeilichen Kriminalstatistik entnommen werden. Bei Menschenhandel und Zwangsprostitution werden leider sehr viele Delikte nicht zur Anzeige gebracht und können daher auch nicht kriminalpolizeilich verfolgt werden. Die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution wenden sich eher an Fachberatungsstellen. Entsprechende Daten werden dort nicht erhoben. Ich habe mit vielen Fachberatungsstellen gesprochen, warum das nicht geschieht: weil sie einfach den zusätzlichen Verwaltungsaufwand nicht leisten können und sich in erster Linie um die Personen zu kümmern haben, die sich an sie wenden. Die von der FDP geforderte Studie über die Auswirkungen des Verbots während der Corona-Pandemie ist überflüssig. Das Prostituiertenschutzgesetz ist in § 38 mit einem gesetzlichen Evaluierungsauftrag unterlegt, um nachsteuern und auf Fehlentwicklungen reagieren zu können. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen mit der Durchführung der Evaluation beauftragt. Im Rahmen des Prozesses sind auch die Erfahrungen der Anwendungspraxis einzubeziehen. Erst nach Vorlage dieses Evaluationsberichts wird eine erste fundierte Bewertung, ob und inwieweit die Ziele des Prostituiertenschutzgesetzes erreicht werden konnten, möglich. Aufbauend auf diesen Ergebnissen kann auch dann erst abgesehen werden, inwiefern in bestimmten Bereichen Reformbedarf besteht. Das gilt auch im Hinblick auf mögliche Maßnahmen zum Beispiel zur Verbesserung der Datengrundlage. Wir sehen auch keinen Sinn in der von der FDP geforderten Einführung eines Runden Tisches Prostitution auf Landesebene, weil die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in erster Linie Sache der Kommune ist und bereits seit Langem ein Austausch auf Landesebene zwischen den betroffenen Kommunen, den Landesregierungen und den beteiligten Ressorts stattfindet. Hierzu nehmen in regelmäßigen Abständen – die letzte Sitzung war am 22. September 2022 – Vertreter aller bayerischen Regierungen an Besprechungen teil. Sie fungieren dann als Multiplikatoren gegenüber den Kommunen, die wiederum mit den Fachberatungsstellen in Kontakt stehen. Wie Sie wissen, haben CSU und FREIE WÄHLER – Frau Enders hat es eben schon angeführt – erst vor Kurzem mehrere Anträge zum stärkeren Schutz von Prostituierten eingebracht. In ihnen fordern wir die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Ausweitung des Prostitutionsverbots auf besonders schutzbedürftige Personen-gruppen einzusetzen. Weil es mir so wichtig ist, wiederhole ich es noch einmal: Das Mindestalter zur Ausübung der Prostitution sollte auf 21 Jahre erhöht werden.

Die Einführung eines Verbots der Prostitution von schwangeren Frauen soll geprüft werden. Freier, die wissentlich gegen diese Verbote verstoßen, sollten konsequent bestraft werden.

Darüber hinaus haben wir die Staatsregierung aufgefordert, zu prüfen, inwieweit bei Beratungsgesprächen für Personen, die im Prostitutionsgewerbe tätig sein wollen, verpflichtend externe Hilfsorganisationen hinzugezogen werden können.

Außerdem haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine bundeseinheitliche Umsetzung einzusetzen, sowie dafür – das ist mir besonders wichtig –, dass bei einem Verstoß gegen das Prostitutionsverbot in Sperrbezirken künftig eine Strafbarkeit des Freiers gilt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir von der CSU und den FREIEN WÄHLERN nehmen den starken Schutz und den stärkeren Schutz von Prostituierten sowie den Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution sehr ernst und haben dazu wie gesagt diese Anträge eingebracht, die beschlossen wurden.

Die vorliegenden Anträge der FDP bringen uns in diesem Fall nicht weiter. Deshalb lehnen wir sie ab. – Vielen Dank.

Abgeordnetenbüro Dr. Ute Eiling-Hütig

Wielinger Straße 16
82340 Feldafing
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