Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 den Gesetzentwurf zur  Entgelttransparenz beschlossen. Dieser Gesetzentwurf sieht unter anderem  vor, dass in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern ein Auskunftsanspruch für  Beschäftige eingeführt wird, die wissen wollen: Wie viel verdienen meine  Kollegen in einer vergleichbaren Tätigkeit? 
Wir als   CSU-Landtagsfraktion stehen zu der Maxime: Gleicher Lohn für gleiche  Arbeit. Dass weibliche Beschäftigte auch dort, wo sie vergleichbare  Tätigkeiten und Berufserfahrung aufweisen, immer noch durchschnittlich 7  Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, rechtfertigt  gesetzliche Maßnahmen. Diese müssen allerdings praktisch umsetzbar sein  und dürfen die Unternehmen nicht überfordern. Es ist daher sehr  erfreulich, dass es in der Ressortabstimmung für dieses Gesetz gelungen  ist, die ursprünglichen Pläne von Bundesministerin Schwesig abzufedern  und ein „Bürokratiemonster“ zu verhindern. 
Wir müssen auch die Leistung der Mütter besser anerkennen. Für uns ist Familienarbeit keine Arbeit zweiter Klasse. Deswegen haben wir die Mütterrente auf Bundesebene durchgesetzt und so eine Gerechtigkeitslücke beseitigt. Davon profitieren in Bayern etwa 1,1 Millionen Frauen! Und wir werden bei diesem Thema nicht nachlassen. Wir wollen die Kinderziehungszeiten vollständig gleichstellen: Unabhängig davon, ob das Kind vor oder nach 1992 geboren ist, werden drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. Das ist für uns ein Gebot der Gerechtigkeit. Neben der Politik ist aber auch die Wirtschaft in der Verantwortung, weitere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen.