Für bezahlbare Bildung:
CSU-Fraktion gegen Umsatzsteuer auf Erwachsenenbildung
Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag setzt sich dafür ein, dass Kurse  der Erwachsenenbildung auch ab dem 1. Januar 2020 von der Umsatzsteuer  befreit bleiben. Ab diesem Stichtag drohen aufgrund der Umsetzung einer  EU-Richtlinie in nationales Recht auf viele Kurse von Volkshochschulen  und sonstigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung 19 Prozent  Umsatzsteuer. Morgen wird sich der Haushaltsausschuss mit der  Fortführung der Umsatzsteuerbefreiung befassen.
„Bildung darf keine  Frage des Geldes sein: Die Erwachsenenbildung in Bayern muss weiter von  der Umsatzsteuer befreit bleiben!“, sagt Dr. Ute Eiling-Hütig,  Berichterstatterin der CSU-Fraktion zum Thema Erwachsenenbildung.  „Schließlich wollen wir mit den Kursen, die beispielsweise von unseren  Volkshochschulen, dem Bauernverband oder kirchlichen Trägern angeboten  werden, möglichst viele Menschen in Bayern erreichen, unabhängig vom  Geldbeutel. Ein Steueraufschlag von 19 Prozent wäre da das Falscheste,  das wir tun könnten. Um weitere Bevölkerungsschichten für  Bildungsangebote zu gewinnen, haben wir das  Erwachsenenbildungsförderungsgesetz vor gut einem Jahr sogar völlig neu  aufgesetzt. Dabei haben wir den Bereich der Erwachsenenbildung ganz  bewusst um wirtschaftliche und religiöse Bereiche ergänzt. Berufliche  Bildung und allgemeine Erwachsenenbildung lassen sich schließlich  inhaltlich kaum trennen, gerade wenn man von lebenslangem Lernen  spricht.“
								


















